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Sonstige Nahrungsmittel

Tiere und Nahrungsmittel, zu deren Verzehr die Scharii’ah keinerlei Angaben machte, sind im Allgemeinen halal.

“Er ist Derjenige, Der für euch alles auf der Erde erschuf.” 

Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

“Gewiss, Allah hat Grenzen gesetzt, so überschreitet sie nicht! Auch hat Er Dinge vorgeschrieben, so vernachlässigt sie nicht! Er hat Dinge für haram erklärt, so verletzt sie nicht! Und Er ließ manche Dinge unerwähnt bleiben, aus Gnade euch gegenüber, ohne dass Er sie vergessen hätte, so forscht nicht nach ihnen!” (Ad-daaraqutniy)

“Lasst mich, solange ich euch lasse! Denn diejenigen vor euch sind nur aufgrund ihrer Fragerei und Streitigkeiten mit ihren Propheten untergegangen. Wenn ich euch etwas verbiete, dann meidet es, und wenn ich euch etwas gebiete, dann vollzieht davon, was ihr könnt.” (B, M)

Halal ist das, was Allah in Seiner Schrift für halal erklärte; und Haram ist das, was Allah in Seiner Schrift für haram erklärte; doch das, was Er unerwähnt bleiben ließ, ist von dem, was Er vergab.” (T, I)

“Was Allah in seiner Schrift für halal erklärte, ist halal; was Er für haram erklärte, ist haram; und was Er unerwähnt bleiben ließ, ist eine Nachsichtigkeit. So nehmt von Allah Seine Nachsicht an, denn gewiss Allah würde nichts vergessen. Dann rezitierte er: und dein Herr vergisst nie (19:64)” (Al-bazzar und Al-haakim)

Diese quranischen und prophetischen Aussagen sind eine Aufforderung an alle Muslime, sich das Leben nicht unnötig schwer zu machen und nicht für alle Angelegenheiten Regelungen unmittelbar von Allah (ta’aala) bzw. Seinem Gesandten zu erfragen, weil nach einer derart geforderten Auskunft ihre Verpflichtungen anwachsen werden. Daraus kann man auch das Prinzip ableiten, dass alles, was nicht für haram erklärt wurde, prinzipiell halal ist.

Quelle: Grundsätze der Ernährungsgebote