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Halal Tiere und Nahrungsmittel

Alle Meerestiere, die außerhalb des Wassers nicht überleben können, mit Ausnahme der giftigen Tiere. Dabei spielt es keine Rolle, wer diese Tiere gefangen hat.

“Für erlaubt wurden euch der Meeresfang und sein Genuss erklärt – eine Versorgung für euch und für die Reisenden. Doch für verboten wurde euch das Jagdwild des Festlandes erklärt, solange ihr im Ihraam-Zustand seid. Erweist euch ehrfürchtig Allah gegenüber, zu Ihm ihr versammelt werdet.”

Auf die Frage eines Gefährten, ob man mit Meerwasser die rituelle Gebetswaschung vollziehen darf, antwortete der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam):

“Es (das Meer) ist das, dessen Wasser tahuur (rein und reinigend) ist, und dessen Verendetes (tote Meerestiere) halal ist.” (T, N, I, AH)

Imaam Abu-haniifah beschränkt die Erlaubnis zum Verzehr der Meerestiere auf Fische. Alles andere darf nach ihm ohne Schächtung nicht verzehrt werden. Die toten Fische im Meer sind seiner Meinung nach nur dann erlaubt, wenn sie nicht mit dem Bauch nach oben an der Wasseroberfläche treiben.

  • Weidetiere (Al-an’aam); hierunter versteht man insbesondere: Kamele, Rinder, Ziegen, Schafe, Gazellen und ähnliches Wild (außer dem Wildschwein), ebenfalls Pferde (nicht nach den Maalikiten), Hasen, Hühner, Enten und ähnliche Tiere.
  • Innereien von Halal-Tieren wie Leber, Nieren, Lungen, Herz und Magen;
  • Milch und Milchprodukte von Halal-Tieren.

Quelle: Grundsätze der Ernährungsgebote